AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Allgemeine Vertragslaufzeit und Kündigung
1.1 Der Service-Vertrag hat für jedes vereinbarte Modul eine Grundlaufzeit von 12 Monaten und verlängert sich jeweils für das betreffende Modul um die Grundlaufzeit, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Grundlaufzeit schriftlich gekündigt wird. Sollte eine bestimmte Vertragslaufzeit über die Grundlaufzeit hinaus gewählt worden sein, für die ein Nachlass gemäß Serviceschein gewährt wurde, so ist bei vorzeitigem Abbau von Maschinen der Nachlass für die erfüllten Vertragsmonate vom Kunden an K&P Computer zurückzuzahlen, wenn nicht – innerhalb von 4 Wochen – für eine Maschine mit gleicher Funktion ein Servicebeginn mitgeteilt wird. Am Ende der vereinbarten Laufzeit gelten automatisch die Bedingungen für unbestimmte Laufzeit.
1.2 Werden Maschinen deinstalliert oder Anwendungen des Kunden dauerhaft nicht mehr genutzt, so teilt der Kunde diese Veränderungen K&P Computer mit Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich mit. Der Serviceschein wird von K&P Computer entsprechend angepasst. Eine Berechnung der betreffenden Servicevergütung findet dann im darauf folgenden Monat nicht mehr statt.
1.3 Sollte ein Hersteller die Unterstützung für Hardware oder Software, die Gegenstand der von K&P Computer erbrachten Services ist einstellen oder die Verfügbarkeit von Ersatzteilen nicht mehr gewährleisten, so ist K&P Computer berechtigt, die darauf bezogenen Services mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende aus dem Service-Vertrag herauszukündigen.
1.4 K&P Computer kann den Service-Vertrag für sämtliche Module fristlos kündigen, wenn der Kunde fällige Zahlungen trotz schriftlicher Mahnung nicht binnen angemessener Frist vollständig leistet oder Servicearbeiten an den unter diesem Service-Vertrag stehenden Maschinen von anderen als Hersteller- oder K&P Computer-Technikern ausführen lässt. In diesen Fällen kann K&P Computer die Serviceleistungen sofort einstellen.
§ 2 Vergütung und Zahlungsbedingungen
2.1 Die monatliche Vergütung ergibt sich aus dem/den Serviceschein/en. Die Vergütung ist im Voraus am ersten Tag des gewählten Berechnungszeitraumes gemäß Serviceschein fällig. Falls der Kunde die Vergütung für zwei oder mehr Jahre in einer Summe im Voraus begleicht und hierfür einen Nachlass gemäß Serviceschein erhalten hat, so wird bei vorzeitigem Abbau von Maschinen im Voraus bezahlte Servicevergütung für nicht erfüllte Vertragsmonate von K&P zurückerstattet. In diesem Fall wird der für die erfüllten Vertragsmonate gewährte Vorauszahlungsnachlass vom Erstattungsbetrag abgezogen, wenn nicht – innerhalb von 4 Wochen – für eine Maschine mit gleicher Funktion ein Servicebeginn mitgeteilt wird.
2.2 Wenn der Hersteller dem gegenständlichen Service-Vertrag unterliegende Maschinen und Programmen die Vertragsbedingungen, die Preise oder den Umfang der zu unterstützenden Programme für die nach diesem Service-Vertrag vom Kunden in Anspruch zu nehmenden Leistungen ändert, ist K&P Computer berechtigt, die Vertragsbedingungen, insbesondere die Servicevergütung, entsprechend anzupassen. K&P Computer stellt auch bei einer Preisänderung sicher, dass der prozentuale Preisunterschied zu dem jeweils aktuellen Herstellerpauschalvertrag für vergleichbare Leistungen gewahrt bleibt. Führt K&P Computer unabhängig vom Hersteller eine Preiserhöhung durch, hat der Kunde entgegen der vorstehenden Regelung ein Einspruchsrecht von 4 Wochen ab Bekanntgabe. Sollte keine Einigung zu erzielen sein, hat der Kunde das Recht, den Service-Vertrag für das betroffene Modul außerordentlich zu kündigen, dies mittels Kündigungsfrist von einem Monat ab Scheitern der Einigung. Innerhalb eines mehrjährigen Vorauszahlungszeitraumes werden die Preise nicht angepasst.
2.3 Features (Maschinen oder Maschinenteile, sonstige Geräte u.ä.) oder zu betreuende Softwarekomponenten und Programme, die nicht rechtzeitig, unvollständig oder unrichtig im Serviceschein aufgeführt sind, werden von K&P Computer nach Feststellung im Serviceschein berichtigt. K&P Computer hat Anspruch auf Nachzahlung der Servicevergütung für solche Features ab Vertragsbeginn mit den Preisen der dafür jeweils allgemein gültigen Preisliste von K&P Computer. Sofern der Kunde nachweist, dass solche Features erst nach Vertragsbeginn in der später festgestellten Form eingesetzt worden sind, werden die Servicevergütungen ab dem vom Kunden nachgewiesenen Zeitpunkt berechnet. Leistungen für solche Features und deren Aufnahme in den Serviceschein kann der Kunde erst nach Überprüfung der Funktionsfähigkeit dieser Features durch K&P Computer in Anspruch nehmen.
2.4 Falls der Kunde sich am Lastschriftverfahren beteiligt, wird K&P Computer die Servicevergütung frühestens zum Zeitpunkt der Fälligkeit vom Konto des Kunden abbuchen.
2.5 K&P Computer kann in Ausnahmefällen den Hersteller mit der Störungsbehebung beauftragen. Zusätzliche Kosten entstehen dem Kunden hierdurch nicht. Sollte der Hersteller in solchen Fällen vom Kunden selbst eine Kostenübernahmebestätigung verlangen, so ist diese durch den Kunden an den Hersteller zu senden.
2.6 K&P Computer stellt sicher, dass die Herstellerrechnungen für vertragsrelevante Leistungen sofort nach Erhalt der Rechnungskopien und der dazugehörigen Leistungsnachweise geprüft und für Rechnung des Kunden gezahlt werden. Hierüber erhält der Kunde eine Zahlungsbestätigung sowie eine Gutschrift auf die Servicevergütung von K&P Computer. Beide Positionen werden miteinander verrechnet.
§ 3 Datenschutz und Vertraulichkeit
3.1 Alle Informationen und Unterlagen, die den Vertragspartnern aufgrund oder gelegentlich der vertraglichen Zusammenarbeit gegeben oder zugänglich werden, sind auch über das Ende des Service-Vertrages hinaus vertraulich zu behandeln, soweit sie nicht allgemein bekannt sind.
3.2 Im Übrigen wendet K&P Computer die EU-Datenschutz-Grundverordnung strikt an und beachtet die ihr mitgeteilten Datenschutzrichtlinien des Kunden.
§ 4 Haftung
4.1 K&P Computer steht nicht für die ordnungsgemäße Leistungserbringung durch die Technik des Herstellers ein. Jedwede Ansprüche wegen Schäden, die durch die Mitarbeiter des Herstellers verursacht worden sind, hat der Kunde direkt gegenüber dem Hersteller geltend zu machen, insbesondere Ansprüche wegen Verzuges, positiver Vertragsverletzung und Mangelfolgeschäden.
4.2 K&P Computer haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt.
4.3 Im Übrigen ist die Haftung von K&P Computer – gleich aus welchem Rechtsgrund – beschränkt auf die leicht fahrlässige Verletzung von für die Erfüllung des Vertragszwecks wesentlichen Pflichten und der Höhe nach auf den Ersatz von bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsabschluss oder spätestens bei der Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren. In diesen Fällen leicht fahrlässiger Pflichtverletzung haftet K&P Computer nicht für den Verlust von Daten und Programmen und somit nicht auf Ersatz der dadurch verursachten Folgeschäden sowie mittelbaren Schaden, sofern der Verlust von Daten und Programmen bei ordnungsgemäßer Sicherung durch den Kunden vermieden worden wäre.
4.4 Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz oder auf Ersatz von Schäden wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften, die gerade wegen des Fehlens solcher Eigenschaften eingetreten sind, bleiben hiervon unberührt.
4.5 Keine Gewähr übernimmt K&P Computer für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt insbesondere für den Betrieb von Gegenständen mit falscher Stromart oder –spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingter Überspannung, Feuchtigkeit aller Art, falscher oder fehlerhafter Programmsoftware und/oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für die gerügten Mängel sind.
§ 5 Allgemeines
5.1 Änderungen dieses Service-Vertrages bedürfen der Schriftform, auf die auch nur schriftlich verzichtet werden kann.
5.2 Es gilt insbesondere nicht als ausdrückliche und schriftliche Zustimmung, wenn und soweit K&P Computer nach einem Vertragsabschluss eine Auftragsbestätigung durch den Kunden erhält, welche K&P Computer unterschrieben an den Kunden zurücksendet, in der formularmäßig auf die Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstiger Bedingungen des Kunden als Vertragsgrundlage verwiesen wird.
5.3 Für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
5.4 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Service-Vertrages lässt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen tritt diejenige wirksame Regelung, die dem von den Parteien wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
5.5 Gerichtsstand ist Wiesbaden.