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Software-Maintenance & Firmware-Updates
strategisch statt reaktiv.

Software-Maintenance & Firmware-Updates

Ganzheitliche Wartungskonzepte für Ihre IT-Infrastruktur – herstellerübergreifend, gesetzeskonform und kosteneffizient.

Sicher. Effizient. Nachhaltig.

Software-Maintenance neu gedacht

Firmware- und Software-Updates sind in der IT längst mehr als reine Routine. Sie sind essenziell für den Schutz vor Sicherheitslücken, die Stabilität von Systemen und die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen – und dennoch bringen sie im Alltag oft erhebliche Herausforderungen mit sich: Updates kommen zum falschen Zeitpunkt, sind kostenintensiv oder durch Herstellerrestriktionen schwer zugänglich. Besonders in komplexen und heterogenen IT-Landschaften stellt die Pflege von Firmware eine organisatorische und technische Daueraufgabe dar.

Als herstellerübergreifender Servicepartner entwickeln wir individuelle Wartungskonzepte, die Ihre Update-Prozesse sicher, effizient und zukunftsfähig gestalten. Unser Ziel: Sie bei der langfristigen Stabilisierung Ihrer IT-Infrastruktur zu unterstützen, unnötige Kosten zu vermeiden und Ihre Systeme dauerhaft auf dem aktuellen Stand zu halten – technisch wie rechtlich.

Ganzheitlich, unabhängig und mit einem 24/7 Service, auf den Sie sich verlassen können.

Regulatorische Anforderungen erfolgreich umsetzen

Mit der EU-Ökodesign-Richtlinie steigt der Druck – wir machen Ihre IT zukunftsfähig und gesetzeskonform.

Seit dem 1. März 2021 stellt die EU-Ökodesign-Richtlinie neue Anforderungen an die Bereitstellung und Verfügbarkeit von Firmware- und Software-Updates. Ziel ist es, die Lebensdauer elektronischer Geräte zu verlängern, Ressourcen effizienter zu nutzen und die Reparierbarkeit sowie Wartbarkeit zu verbessern. Unternehmen stehen damit zunehmend in der Pflicht, ihre IT-Landschaften nicht nur auf Performance und Sicherheit zu optimieren, sondern auch auf Nachhaltigkeit und gesetzliche Konformität.

Insbesondere im Bereich der Update-Strategie ist ein Umdenken gefragt: Systeme müssen länger aktuell gehalten, Updates transparent verfügbar gemacht und Wartungskonzepte langfristig ausgelegt werden – unabhängig von den Produktzyklen der Hersteller. Diese Anforderungen betreffen nicht nur die IT-Abteilung, sondern wirken sich auf das gesamte Asset-Management und die Investitionsplanung aus.

Wir unterstützen Sie dabei, diese regulatorischen Anforderungen nicht nur zu erfüllen, sondern in eine nachhaltige, wirtschaftlich sinnvolle IT-Strategie zu überführen. Mit unserem herstellerübergreifenden Ansatz sichern wir die Update-Verfügbarkeit, reduzieren Abhängigkeiten und sorgen für einen stabilen und regelkonformen IT-Betrieb – heute und in Zukunft.

Hintergründe und Auswirkungen von EU-Richtlinien/-Verordnungen zum Thema Firmware

Regularien, Entscheidungen und Verordnungen im Zusammenhang mit HW-/SW-Updates

RICHTLINIE 2009/125/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. Oktober 2009 – Die Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG ist eine europarechtliche Richtlinie mit dem Ziel einer verbesserter Energieeffizienz und allgemeinen Umweltverträglichkeit von Elektrogeräten bzw. energieverbrauchsrelevanten Produkten.
Auf der Richtlinie 2009/125/EG basierende neueste Verordnung – zur Änderung der Verordnungen (EU) 2019/424, (EU) 2019/1781, (EU) 2019/2019, (EU) 2019/2020, (EU) 2019/2021, (EU) 2019/2022, (EU) 2019/2023 UND (EU) 2019/2024 in Bezug auf Ökodesign-Anforderungen an Server und Datenspeicherprodukte, Elektromotoren und Drehzahlregelungen, Kühlgeräte, Lichtquellen und separate Betriebsgeräte, elektronische Displays, Haushaltsgeschirrspüler, Haushaltswaschmaschinen sowie Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion: VERORDNUNG (EU) 2021/341 DER KOMMISSION vom 23. Februar 2021
COMMISSION DECISION vom 13. Dezember 2011 – Case COMP/C-3/39692-IBM Maintenance Services

Welche Änderungen bringt die Öko-Design-Richtlinie 2021 im Umgang mit Firmware?

„…Ab dem 1. März 2021 wird die neueste verfügbare Version der Firmware zwei Jahre nach Inverkehrbringen des ersten Produkts eines bestimmten Produktmodells für einen Zeitraum von mindestens acht Jahren nach dem Inverkehrbringen des letzten Produkts eines bestimmten Produktmodells kostenlos oder zu fairen, transparenten und nichtdiskriminierenden Kosten zur Verfügung gestellt. Die letzte verfügbare Sicherheitsaktualisierung der Firmware wird ab dem Inverkehrbringen eines bestimmten Produktmodells bis mindestens acht Jahre nach dem Inverkehrbringen des letzten Produkts eines bestimmten Produktmodells kostenlos zur Verfügung gestellt.“

Welche Auswirkungen hat dies für mich als Kunde?

Die neue EU-Verordnung gibt Ihnen als IT-Verantwortlicher vor allem eines: Mehr Sicherheit in der langfristigen Verfügbarkeit und damit auch mehr Freiraum in der nachhaltigen Gestaltung Ihrer IT-Landschaft. Schluss mit Bangen um womöglich nicht mehr zu beziehende Firmware-Updates und damit einhergehender Sicherheitslücken und dies bereits innerhalb weniger Jahre nach dem Kauf. Auch utopischen Preisforderungen, an den Firmware-Bezug geknüpfte vertragliche Bedingungen und Empfehlungen für einen vorzeitigen Austausch voll funktionstüchtiger Hardware gebietet die Verordnung Einhalt.

Quellen

STAND 03/2021 // K&P COMPUTER ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHR FÜR DIE AKTUALITÄT, RICHTIGKEIT UND VOLLSTÄNDIGKEIT.
Quellen: Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union; offizielle Website der Europäischen Union

Ob als Erstberatung oder zur Optimierung bestehender Wartungskonzepte: Wir sind für Sie da – herstellerunabhängig, lösungsorientiert und immer erreichbar.

Jetzt Update-Strategie entwickeln – mit den Experten von K&P

Ob als Erstberatung oder zur Optimierung bestehender Wartungskonzepte: Wir sind für Sie da – herstellerunabhängig, lösungsorientiert und immer erreichbar.

mehr Transparenz, Sicherheit und Kontrolle für unsere Kunden

Der European Data Act

Seit dem 12. September 2023 ist der European Data Act in Kraft. Damit erhalten Sie als Nutzer von vernetzten oder hybriden Maschinen – etwa moderne Storage-Produkte, deren Daten in der Cloud verarbeitet werden – umfassende Rechte beim Zugang zu Ihren Daten.
Hersteller (OEMs) sind verpflichtet, Ihnen alle relevanten Produkt- und Servicedaten einschließlich Fehlerprotokollen (Error-Logs) und den dazugehörigen Metadaten bereitzustellen. Diese Metadaten sind entscheidend, damit Sie die Informationen auch korrekt interpretieren und nutzen können.

Wichtige Punkte:

  • Direkter oder angeforderter Zugriff: Wo technisch möglich, sollen Sie direkt auf die Daten zugreifen können. Ist das nicht der Fall, muss der Hersteller die Daten unverzüglich auf Anfrage bereitstellen.
  • Datenqualität und -format: Die Daten müssen in derselben Qualität wie beim Hersteller selbst vorliegen – strukturiert, maschinenlesbar, sicher und kostenlos.
  • Echtzeit-Daten: Wenn technisch machbar, müssen die Daten sogar kontinuierlich und in Echtzeit zugänglich sein.
  • Teilen mit Dritten: Sie können Ihre Daten an Partner Ihrer Wahl weitergeben. Dritte sind dabei verpflichtet, die Daten nur für den vereinbarten Zweck zu nutzen, sie zu löschen, wenn sie nicht mehr gebraucht werden, und sie nicht ohne Ihre Zustimmung weiterzugeben. Das schützt Sie vor Missbrauch und ungewollter Verbreitung Ihrer Informationen.
  • Cloud-Flexibilität: Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten (Clouds) dürfen keine technischen oder vertraglichen Hürden aufbauen, die einen Wechsel erschweren. Zudem müssen die Bedingungen für einen möglichen Wechsel klar und schriftlich im Vertrag geregelt und schon vor Vertragsabschluss zugänglich gemacht werden.

Für Sie bedeutet das: mehr Transparenz, mehr Sicherheit, weniger Abhängigkeit und mehr Entscheidungsfreiheit – sowohl bei der Nutzung Ihrer Maschinendaten als auch bei der Wahl Ihrer Cloud-Dienste.

Wir informieren Sie in Kürze darüber, bei welchen Anbietern Sie Ihre Daten konkret anfordern können und wie wir Sie dabei unterstützen.

European Data Act

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Auswirkungen hat dies für mich als Kunde?

Sie haben ab sofort ein verbrieftes Recht auf vollen Zugang zu Ihren eigenen Daten – kostenlos, in hoher Qualität, maschinenlesbar und, wenn technisch möglich, in Echtzeit. Das erleichtert die Fehlerdiagnose, erhöht die Transparenz und stärkt Ihre Unabhängigkeit von Herstellern.

Kann ich die Daten auch mit Dritten teilen?

Ja. Sie können Ihre Daten an Service- oder Supportpartner weitergeben. Diese dürfen die Daten nur für den mit Ihnen vereinbarten Zweck verwenden und müssen sie wieder löschen, sobald sie nicht mehr benötigt werden. Eine Weitergabe an andere Dritte ist ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht erlaubt.

Welche Vorteile habe ich durch die neuen Regeln für Cloud-Services?

Sie profitieren von mehr Flexibilität und Vertragsklarheit. Cloud-Anbieter müssen Ihnen die Bedingungen für einen möglichen Wechsel bereits vor Vertragsabschluss schriftlich offenlegen. Zudem dürfen sie keine künstlichen Hürden schaffen – so können Sie künftig einfacher den Anbieter wechseln oder mehrere Dienste parallel nutzen.

Einzigartig vom IBM Platinum Business Partner

Der Lösungsansatz für IBM-Hardware

K&P Computer konnte als IBM Platinum Business Partner als einziges Drittwartungs-Unternehmen im DACH-Bereich auch bereits vor Inkrafttreten der Verordnung den legalen Bezug von Hardware-Updates jederzeit kosteneffizient sicherstellen. Eine tiefgehende Erfahrung von der Sie als Kunde jederzeit profitieren. Und nicht nur hier.

Eine weitere Besonderheit stellt die Software Maintenance und darin inkludierte Microcodes dar – ein Bereich, der mit der Verordnung nicht abgedeckt ist. Aber ein Bereich, den auch wir als Business Partner abbilden können.

Sprechen Sie uns an! Wir sind Ihre Experten.

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Rainer Waiblinger

Ihr Ansprechpartner

Rainer Waiblinger

CTO

Für jede technische Herausforderung gibt es eine clevere Lösung – lassen Sie sich von uns beraten und finden Sie den optimalen Weg.

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