
Software-Maintenance & Firmware-Updates
Ganzheitliche Wartungskonzepte für Ihre IT-Infrastruktur – herstellerübergreifend, gesetzeskonform und kosteneffizient.
Hintergründe und Auswirkungen von EU-Richtlinien/-Verordnungen zum Thema Firmware
Regularien, Entscheidungen und Verordnungen im Zusammenhang mit HW-/SW-Updates
RICHTLINIE 2009/125/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. Oktober 2009 – Die Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG ist eine europarechtliche Richtlinie mit dem Ziel einer verbesserter Energieeffizienz und allgemeinen Umweltverträglichkeit von Elektrogeräten bzw. energieverbrauchsrelevanten Produkten.
Auf der Richtlinie 2009/125/EG basierende neueste Verordnung – zur Änderung der Verordnungen (EU) 2019/424, (EU) 2019/1781, (EU) 2019/2019, (EU) 2019/2020, (EU) 2019/2021, (EU) 2019/2022, (EU) 2019/2023 UND (EU) 2019/2024 in Bezug auf Ökodesign-Anforderungen an Server und Datenspeicherprodukte, Elektromotoren und Drehzahlregelungen, Kühlgeräte, Lichtquellen und separate Betriebsgeräte, elektronische Displays, Haushaltsgeschirrspüler, Haushaltswaschmaschinen sowie Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion: VERORDNUNG (EU) 2021/341 DER KOMMISSION vom 23. Februar 2021
COMMISSION DECISION vom 13. Dezember 2011 – Case COMP/C-3/39692-IBM Maintenance Services
Welche Änderungen bringt die Öko-Design-Richtlinie 2021 im Umgang mit Firmware?
„…Ab dem 1. März 2021 wird die neueste verfügbare Version der Firmware zwei Jahre nach Inverkehrbringen des ersten Produkts eines bestimmten Produktmodells für einen Zeitraum von mindestens acht Jahren nach dem Inverkehrbringen des letzten Produkts eines bestimmten Produktmodells kostenlos oder zu fairen, transparenten und nichtdiskriminierenden Kosten zur Verfügung gestellt. Die letzte verfügbare Sicherheitsaktualisierung der Firmware wird ab dem Inverkehrbringen eines bestimmten Produktmodells bis mindestens acht Jahre nach dem Inverkehrbringen des letzten Produkts eines bestimmten Produktmodells kostenlos zur Verfügung gestellt.“
Welche Auswirkungen hat dies für mich als Kunde?
Die neue EU-Verordnung gibt Ihnen als IT-Verantwortlicher vor allem eines: Mehr Sicherheit in der langfristigen Verfügbarkeit und damit auch mehr Freiraum in der nachhaltigen Gestaltung Ihrer IT-Landschaft. Schluss mit Bangen um womöglich nicht mehr zu beziehende Firmware-Updates und damit einhergehender Sicherheitslücken und dies bereits innerhalb weniger Jahre nach dem Kauf. Auch utopischen Preisforderungen, an den Firmware-Bezug geknüpfte vertragliche Bedingungen und Empfehlungen für einen vorzeitigen Austausch voll funktionstüchtiger Hardware gebietet die Verordnung Einhalt.
Quellen
STAND 03/2021 // K&P COMPUTER ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHR FÜR DIE AKTUALITÄT, RICHTIGKEIT UND VOLLSTÄNDIGKEIT.
Quellen: Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union; offizielle Website der Europäischen Union
Ob als Erstberatung oder zur Optimierung bestehender Wartungskonzepte: Wir sind für Sie da – herstellerunabhängig, lösungsorientiert und immer erreichbar.

Ob als Erstberatung oder zur Optimierung bestehender Wartungskonzepte: Wir sind für Sie da – herstellerunabhängig, lösungsorientiert und immer erreichbar.
Der Lösungsansatz für IBM-Hardware
K&P Computer konnte als IBM Gold Business Partner als einziges Drittwartungs-Unternehmen im DACH-Bereich auch bereits vor Inkrafttreten der Verordnung den legalen Bezug von Hardware-Updates jederzeit kosteneffizient sicherstellen. Eine tiefgehende Erfahrung von der Sie als Kunde jederzeit profitieren. Und nicht nur hier.
Eine weitere Besonderheit stellt die Software Maintenance und darin inkludierte Microcodes dar – ein Bereich, der mit der Verordnung nicht abgedeckt ist. Aber ein Bereich, den auch wir als Business Partner abbilden können.
Sprechen Sie uns an! Wir sind Ihre Experten.


Ihr Ansprechpartner
Rainer WaiblingerCTO
Für jede technische Herausforderung gibt es eine clevere Lösung – lassen Sie sich von uns beraten und finden Sie den optimalen Weg.
